
Foto: (Foto rufusmovie | Wikimedia Commons | CC BY 3.0 )
Der Kommentar zum Nachhören:
Ein Gespenst geht um in Leipzig – mal wieder – doch dieses mal ist es keiner der üblichen Verdächtigen. „Aufbruch deutscher Patrioten“ kurz AdP nennt sich der Poltergeist, der sich erst mit großen Getöse angekündigt hat und dann gar nicht erst aufgetaucht ist.
Doch fangen wir von vorn an. Andre Poggenburg, der Mann, der selbst der AfD zu rechts war, geht freundlich formuliert der Hintern derzeit gewaltig auf Grundeis. Denn mit seiner neugegründeten Splitterpartei – der AdP – droht er in eben jenem dunklen Loch der Vergessenheit zu verschwinden, in dem sich auch schon Frauke Petry mit ihrer blauen Partei befindet.
Maximale Provokation
Poggenburgs Lösung des Dilemmas: Na klar, Provokation. Das hat ja schon zu seiner Zeit als Vorsitzender der AfD-Fraktion im Magdeburger Landtag geklappt. Warum also nicht einen Protest gegen die vermeintliche Förderung des Linksextremismus im eh schon linksgrünversifften Connewitz ankündigen?
Wenig Aufwand und maximale Aufmerksamkeit waren Poggenburg gewiss. Doch was dann geschah, offenbarte die politische Unfähigkeit Poggenburgs in ihrem ganzen Ausmaß. Denn wie zu erwarten war, erteilte die Stadt einige Auflagen für die AdP-Kundgebung. Eine davon: Statt in Connewitz durften die Aufbruchspatrioten nur am Leuschnerplatz ihre Meinung kundtun.
Von wegen „kurzfristig“…
Die Entscheidung der Stadt fiel gestern Abend, doch erst heute Mittag – also 18 Stunden später – postete Poggenburg auf Twitter, seine Kundgebung sei kurzfristig wegen linksmilitanter Bedrohungslage abgesagt worden. Für was die gute alte Dolchstoßlegende in abgewandelter Form doch noch alles zu gebrauchen ist. Dumm nur, dass Poggenburg die Rechnung ohne die Polizei gemacht hat.
Keine Sorge, verhaftet hat sie ihn zwar nicht, aber immerhin öffentlich bloßgestellt. In den Kommentaren stellten die Beamten nämlich klar, dass der Auflagenbescheid eben kein Verbot sei, und die Stadt ein solches auch gar nicht aussprechen könne.
Um das richtigzustellen: Es gab einen Auflagenbescheid durch die Versammlungsbehörde der @StadtLeipzig, die Ihnen einen anderen Ort zuwies. Diesen nahmen Sie jedoch nicht in Anspruch. Die Absage einer Versammlung durch eine Behörde ist rechtlich gar nicht möglich. *bn
— Polizei Sachsen (@PolizeiSachsen) 12. Februar 2019
Keine Fahnentreue
Poggenburgs Möglichkeiten sich erhobenen Hauptes aus dem selbst eingebrockten Mist herauszumanövrieren, wären gewesen, entweder gerichtlich gegen den Bescheid vorzugehen oder tapfer und fahnentreu die Kundgebung auf dem Leuschner durchzuziehen. Aber für beide Optionen hat der Sachsen-Anhalter sicherlich keinen Platz in seinem Kalender mehr gehabt.
Und so wird die AdP das bleiben, was sie ist – ein Gespenst, das im besten Falle für ein bisschen Gänsehaut sorgt, aber an das sich am nächsten Morgen schon niemand mehr erinnert.