Keine Wohnung für „Hartz-IV-Empfänger und Immigranten“ – Was kann man tun?

Im Vergleich zu Berlin oder München ist es in Sachsen-Anhalt zwar noch lange nicht so schwierig, eine Wohnung zu finden. Doch wer einen fremd klingenden Namen trägt oder auf Geld vom Arbeitsamt angewiesen ist, hat mitunter schlechte Karten, die ersehnte Wohnung auch zu bekommen. Betroffene können sich allerdings gegen diese Diskriminierung wehren – zumindest teilweise.

Auf ihrer Website findet die Magdeburger Hausverwaltung deutliche Worte. Am Mikrofon wollte man sich aber nicht zu den Diskriminierungsvorwürfen äußern.

Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, der schaut vor allem im Internet nach den passenden Angeboten. Auf der Webseite einer Hausverwaltung aus Magdeburg bekommen Mietinteressenten allerdings folgenden Hinweis zu lesen: „An Hartz-IV-Empfänger, Migranten und Immigranten erfolgt keine Vermietung“ steht dort unmissverständlich geschrieben.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll dafür sorgen, dass Menschen weder aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden.
Auch gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Alters richtet sich das Gesetz. Benachteiligungen wegen anderer Merkmale wie sozialer Status, Familienstand und Kinderreichtum werden vom AGG jedoch nicht umfasst.