Protest gegen Professor Rauscher

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Gegen den Leipziger Jura-Professor Thomas Rauscher regt sich seit Tagen Widerstand. Heute gab es eine Kundgebung, auf der seine Entlassung gefordert wurde. Doch wie kann ein Beamter entlassen werden?

Universität Leipzig (Foto Elisa Marie Rinne)

Etwa 1.000 Studierenden haben sich am Mittag auf dem Campus der Universität Leipzig zusammengefunden. Sie protestieren gegen den Jura-Professor Thomas Rauscher. Damit wird die Debatte um die Äußerungen des Leipziger Professors nun auch im öffentlichen Raum der Universität ausgetragen. Nun stellt sich die Frage, unter welchen Umständen kann Rauscher seinen Posten verlieren?

„Rauscher rausch ab“

… lautet die Parole der Gegner von Thomas Rauscher. Fast schon floskelhaft fordern Studierende der Uni Leipzig den Abtritt des Professors. Doch das könnte schwieriger werden als man denken mag. Grund dafür ist die Verbeamtung des Professors.

„Es ist eben nicht damit getan eine Kündigung auszusprechen.“
Christoph Nauman, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Laut Christoph Naumann sehe das Beamtenrecht außer der Entlassung aber auch noch andere Strafmaßnahmen vor. Es könnten zum Beispiel Geldstrafen oder Verweise erlassen werden. Ein weiteres Problem könnte der zu erbringende Nachweis von Rauschers Fehlverhalten werden. Schließlich müsse sich juristisch nachweisen lassen, dass sich eine Kündigung rechtfertigen ließe, so Naumann.

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